ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE NUTZUNG UND IMPLEMENTIERUNG DER TECHNOLOGIE
ZWISCHEN SEEDTAG ADVERTISING GERMANY GMBH (TEIL DER SEEDTAG GRUPPE) UND BETREIBERN
1. Begriffsbestimmungen
1. Begriffsbestimmungen
„AdRequest“ ist der API-Aufruf, der vom Publisher-Tag für jede Anzeigenschaltung, für die Seedtag verantwortlich ist, getätigt wird, um einen Auktionsprozess durchzuführen, der dazu führen kann, dass eine Anzeige zurückgegeben und auf der Seite angezeigt wird.
„Adserver“ (Werbungsserver) oder „Adserving“ wird ein Tool genannt, mithilfe dessen die Werbung auf der/den Website(s) des Betreibers geplant und gezeigt werden kann.
„Werbetreibender“ bezeichnet ein Unternehmen, das Inhaber des Werbeinhalts ist, der auf den Websites des Betreibers angezeigt werden soll.
„AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung und Implementierung der Seedtag-Technologie durch die Betreiber.
„Betreiber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, welche die redaktionelle Steuerung der Website ausübt und über die notwendigen Rechte verfügt, die in Bezug auf die Website für die Implementierung oder Nutzung der Seedtag-Technologie erforderlich sind.
„Werbefläche“ bezeichnet die auf der/den Website(s) des Betreibers angezeigten Flächen, auf denen die Platzierung von Werbeinhalten in Übereinstimmung mit geltendem Recht, in jedem Format und/oder für jedes Gerät, das Seedtag für angemessen hält und/der wie es Seedtag mit dem Betreiber vereinbart, erfolgt.
„Maßgebliches Recht“ bezeichnet alle Abkommen, Verträge, Satzungen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und/oder rechtlichen Anforderungen, die von Gerichten, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden oder von einer Behörde festgelegt werden.
„Bestellungen“ sind die Besonderen Bedingungen, die zwischen Seedtag und dem Betreiber einvernehmlich vereinbart werden und in denen die folgenden Aspekte festgelegt sind:
„Publisher-Tag“ ist der Javascript-Code, den Seedtag dem Betreiber zur Verfügung stellt und den dieser in seine Website aufnimmt, um die Seedtag-Technologie zu implementieren und die Website zu monetarisieren.
„Seedtag“ Seedtag Advertising SL, eine nach spanischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit Sitz in der Calle Marqués de Valdeiglesias 6, 28004 Madrid (Spanien), mit der Steueridentifikationsnummer B86978996 und eingetragen im Handelsregister Madrid. Unbeschadet des Vorstehenden gelten im Sinne der AGB als Seedtag alle Niederlassungen oder Tochtergesellschaften, d. h. alle Personen oder Einrichtungen, die direkt oder indirekt von Seedtag Advertising SL beherrscht werden und gemäß der Bezeichnung in der entsprechenden Bestellung.
„Website(s)“ bezeichnet die Website(s) oder Anwendung(en), die dem Betreiber gehören und in den Bestellungen aufgeführt sind, oder die Website(s), auf der/denen der Betreiber das Recht hat, Werbung anzuzeigen.
„Seedtag Technologie“ bezeichnet die Plattform, die es dem Betreiber ermöglicht, Werbung in einem der von Seedtag angebotenen Formate auf den Websites anzuzeigen.
Bei den vorstehend genannten Formaten handelt es sich um die folgenden:
„Trafficking“ bezieht sich auf den Prozess der Schaffung und Verwaltung der Visualisierung einer Werbekampagne im Werbetool von Seedtag.
2. Anwendungsbereich
2. Anwendungsbereich
2.1 Die AGB und die Bestellungen dienen dem Zweck, die Bedingungen für die Beziehung zwischen Seedtag und dem Betreiber festzulegen. Durch sie verpflichtet sich der Betreiber zur Nutzung und Implementierung der Seedtag-Technologie auf seiner Website, damit Seedtag Werbeinhalte von Seedtag-Kunden ausliefern kann (die „Leistungen“), und im Gegenzug verpflichtet sich Seedtag, dem Betreiber eine Vergütung gemäß den Bestellungen zu zahlen.
2.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und den Bestellungen sind die Bestimmungen der Bestellungen maßgebend. Diese haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB des Betreibers, deren Anwendung und Anerkennung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
3. Pflichten der Vertragsparteien
3. Pflichten der Vertragsparteien
3.1 Pflichten der Vertragsparteien
3.1.1 Seedtag hat die folgenden Pflichten:
3.1.2. Der Betreiber verpflichtet sich, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser AGB und der Bestellungen zu erfüllen und die nachfolgenden Verpflichtungen einzuhalten:
4. Formatänderungen
4. Formatänderungen
4.1. Die von Seedtag in diesen AGB aufgeführten Formate dienen lediglich der Veranschaulichung. Mit der Annahme dieser AGB akzeptiert der Betreiber die Möglichkeit, die Formate zu ändern, was zu einem anderen Format als dem ursprünglichen führen kann, sofern die technische Entwicklung der Seedtag-Technologie dies erfordert, ohne dass dem Betreiber dadurch Nachteile entstehen.
5. Vorfristige Kündigung
5. Vorfristige Kündigung
5.1 Generell und zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Gründen kann das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien vorfristig beendet werden, wenn eine der Vertragsparteien gegen eine Vertragsklausel verstößt. Die vorfristige Kündigung gilt, wenn die Nichterfüllung nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Anzeige per Einschreiben mit Rückschein und Bescheinigung des Inhalts durch die geschädigte Vertragspartei eingestellt wurde.
5.2 Ungeachtet dessen kann jede Vertragspartei das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen gegenüber der anderen Vertragspartei vorfristig kündigen.
5.3 Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Unterbrechung des Dienstes kann jede Vertragspartei der anderen Vertragspartei eine Vertragsstrafe auferlegen, die den in den 90 (neunzig) Tagen vor der Unterbrechung des Dienstes angefallenen Entgelten entspricht.
6. Anpassungen
6. Anpassungen
6.1 Preise und Zahlungen, die Seedtag aufgrund der Bestellung an den Betreiber zu leisten hat, unterliegen Abgleichsanpassungen. Abgleichsanpassungen sind Anpassungen, die von Seedtag vorgenommen werden, um die Zahlungen unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren abzugleichen oder anzupassen:
6.2. In diesem Zusammenhang behält sich Seedtag vor, Zahlungen an den Betreiber ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung zurückzufordern oder aufzuschieben, um die in dieser Klausel definierten Abgleichmaßnahmen durchzuführen.
7. Eigentum der Informationen
7. Eigentum der Informationen
7.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Betreiber Eigentümer aller von Seedtag erhobenen Daten ist, mit Ausnahme derjenigen, die Seedtag für die Erbringung ihrer Leistungen und die Durchsetzung ihrer Rechte erfasst und aufbewahrt; darüber hinaus darf er die Identifizierung von Endnutzern nicht zulassen oder personenbezogene Daten in einer Weise offenlegen, die gegen geltendes Recht verstößt.
7.2. Ungeachtet dessen kann Seedtag die im Rahmen der Erbringung der Leistungen gesammelten Daten in aggregierter Form verwenden, um statistische Untersuchungen, Analysen sowie die Bewertung und Beurteilung ihrer Leistungen durchzuführen. Der Betreiber gewährt Seedtag eine kostenlose, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung der aggregierten Daten ohne geografische oder zeitliche Begrenzung und verpflichtet sich, Seedtag jede für die Nutzung notwendige Hilfe oder Unterstützung zukommen zu lassen.
8. Rechte am geistigen Eigentum
8. Rechte am geistigen Eigentum
8.1. Jede Vertragspartei erkennt an, dass die andere Vertragspartei oder ein Dritter Eigentümer aller ihrer Rechte an geistigem Eigentum oder an gewerblichen Schutzrechten an Texten, Bildern, Fotografien, Technologien, Marken, Logos, Domain-Namen, Softwareanwendungen und sonstigen Elementen, Schöpfungen, Erfindungen oder Unterscheidungsmerkmalen ist, deren Eigentümer sie jeweils sind. Insbesondere erkennt der Betreiber das Eigentum von Seedtag an der Seedtag-Technologie an, die bei der Erbringung der Leistungen genutzt oder an den Betreiber lizenziert werden kann.
8.2. Der Betreiber ermächtigt Seedtag, Screenshots der Websites sowie seinen Namen, sein Logo, seinen Handelsnamen und seine Warenzeichen zu verwenden, um Marketing-Tools zur Präsentation der Website und der Entwicklung ihrer Ergebnisse zu erstellen. Insbesondere gestatten die Vertragsparteien einander, die Marken und sonstigen Unterscheidungszeichen der jeweils anderen Vertragspartei in ihren Präsentationen und bei der Darstellung ihrer Fach-Portfolios sowie auf ihrer Website oder ihren Social-Media-Plattformen zu verwenden.
8.3. Für den Fall, dass die Leistungen die Gewährung einer Lizenz zur Nutzung der Seedtag-Technologie enthalten, gilt diese Lizenz als nicht ausschließlich, nicht an Dritte weiter lizenzierbar und gegebenenfalls mit der in den Bestellungen festgelegten territorialen Begrenzung, wenn auch zeitlich begrenzt auf die vereinbarte Dauer, und wird bei deren Beendigung aus einem beliebigen Grund widerrufen. Diese Lizenz ist auch auf die zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden Verwendungszwecke, die Anzahl der Nutzer und die Bedingungen für die Pflege beschränkt.
8.4. Der Betreiber erkennt an, dass Seedtag Eigentümer der nicht offengelegten Informationen und des Know-hows ist, die von Seedtag bei der Erbringung der Leistungen verwendet werden, wobei diese Informationen und dieses Know-how ausschließlich Seedtag gehören, und der Betreiber verpflichtet sich, diese Informationen und dieses Know-how in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der AGB und der Bestellungen streng vertraulich zu behandeln. Der Betreiber darf sie nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Einwilligung einer von Seedtag ordnungsgemäß bevollmächtigten Person verwenden, vervielfältigen, weitergeben oder in irgendeiner Form verbreiten, sei es in mündlicher, schriftlicher oder anderweitiger Form. Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber, keine Ideen, Strategien oder Know-how, die von Seedtag im Rahmen dieser AGB und der Bestellungen entwickelt oder geschaffen wurden und die nicht von Seedtag ausgeführt oder in die Praxis umgesetzt wurden, selbst oder durch Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung von Seedtag zu diesem Zweck zu verwerten.
8.5. Die Vertragsparteien erkennen ausdrücklich an, dass sie aufgrund der AGB oder der Bestellungen keine Rechte an den Marken, Logos und Namen der anderen Vertragspartei erwerben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht zu den in den AGB genannten Zwecken und Bedingungen. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, behalten die Vertragsparteien das ausschließliche Eigentum an allen ihnen gehörenden Rechten am geistigen Eigentum und an gewerblichen Schutzrechten, ohne sie abzutreten.
9. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
9. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
9.1 Jede Vertragspartei erklärt und gewährleistet: (i) dass sie die volle Befugnis hat, diese AGB anzuerkennen; (ii) dass sie mit der Erfüllung dieser AGB nicht gegen die Bestimmungen anderer Vereinbarungen verstößt, an denen sie beteiligt ist; (iii) dass sie mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB alle geltenden Gesetze einhält, einschließlich der Gesetze in Bezug auf Werbung, Datenschutz und wettbewerbswidrige oder unlautere Praktiken; und (iv) dass sie ihre Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB und in Übereinstimmung mit den höchsten Qualitätsstandards der Branche erfüllen wird.
9.2. Die Vertragsparteien gewährleisten, dass sie Eigentümer der von ihnen zur Verfügung gestellten Materialien sind oder dass sie über die erforderlichen Rechte an diesen Materialien verfügen, unter anderem auch Rechte am geistigen Eigentum und gewerbliche Schutzrechte, Bildrechte und sonstige Rechte, um die Leistungen zu erbringen. Sie gewährleisten ferner, dass diese Materialien nicht gegen Rechte am geistigen Eigentum oder gewerbliche Schutzrechte, den Schutz personenbezogener Daten oder andere Rechte Dritter verstoßen.
9.3. Die Vertragsparteien gewährleisten sich gegenseitig, dass sie das maßgebliche Recht kennen, unter anderem die Vorschriften für die Werbekampagnen, die im Rahmen der Leistungen durchgeführt werden, und dass sie diese einhalten werden, soweit sie die von der jeweiligen Vertragspartei zu erbringenden Leistungen betreffen.
9.4. Die Vertragsparteien gewährleisten die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen und Auflagen, die sich aus diesen AGB, den Bestellungen sowie dem maßgeblichem Recht ergeben.
9.5. Die Vertragsparteien – einschließlich ihrer Gruppenunternehmen – stellen sich gegenseitig von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese Ansprüche auf die Nichterfüllung der Zusagen oder Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB oder den Bestellungen ergeben, zurückzuführen sind. In jedem Fall trägt die säumige Vertragspartei alle Kosten und Schäden, die der anderen Vertragspartei entstehen.
9.6. Die Verletzung einer der oben genannten Gewährleistungen, Zusagen oder Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB, den Bestellungen oder dem maßgeblichem Recht ergeben, berechtigt die andere Vertragspartei, den von ihr zu Unrecht übernommenen wirtschaftlichen Betrag – gegebenenfalls einschließlich der Unternehmen ihrer Gruppe – auf die säumige Vertragspartei abzuwälzen, einschließlich etwaiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Sanktionen.
9.7. In jedem Fall ist die maximale Haftung von Seedtag für einen Verstoß des Betreibers oder Dritter gegen die AGB, die Bestellungen oder maßgebliches Recht auf die Höhe der tatsächlich erzielten Vergütung für die Erbringung der Leistungen in den letzten 12 (zwölf) Monaten vor dem Zeitpunkt des Haftungsanspruchs beschränkt.
9.8. Seedtag haftet gegenüber dem Betreiber oder Dritten nicht, soweit der Schaden durch falsche Nutzung der Leistungen oder der Seedtag-Technologie, durch Unfall, Veränderung, unsachgemäße oder nicht den Vorgaben entsprechende physikalische oder betriebliche Umgebung, unsachgemäße Wartung durch den Betreiber oder Dritte oder durch ein Produkt, für das Seedtag nicht verantwortlich ist, verursacht wurde.
9.9. Jede Vertragspartei lehnt ausdrücklich jede Haftung für Ansprüche Dritter ab, die sich aus dem Inhalt oder der Form der im Auftrag der anderen Vertragspartei geschalteten Werbung ergeben. Insbesondere ist Seedtag nicht verantwortlich für die von einem Werbetreibenden erstellten Inhalte, die auf der Website des Betreibers veröffentlicht werden können.
9.10. Die Vertragsparteien haften nicht für eine verspätete oder unterlassene Veröffentlichung oder für Fehler bei der Schaltung von Anzeigen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit einer der Vertragsparteien vor.
9.11. In keinem Fall haften die Parteien für indirekte Schäden, Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, Strafschadensersatz oder andere Arten von besonderem Schadenersatz, entgangenem Gewinn, entgangenen Vorteilen, die sich aus einem Verstoß gegen diese AGB, die Bestellungen oder das maßgebliche Recht ergeben können.
9.12. Die Vertragsparteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als Fälle höherer Gewalt oder zufällige Ereignisse gelten insbesondere unter anderem die Verzögerung, das Versagen, die Aussetzung oder die Unterbrechung der Leistungen infolge von Energiebeschränkungen, der Blockierung des Telekommunikations- oder Internetnetzes, Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, Telekommunikationsbetreibern oder Dienstleistungsunternehmen, der Versorgung oder Beförderung, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen, Kriege, Unruhen, Streiks, bürgerliche Unruhen, terroristische Handlungen, unvorhergesehene Handlungen, Brände, Explosionen oder Verfügungen von hoher Hand oder andere vom Willen der Vertragsparteien unabhängige Ursachen oder Umstände, die Seedtag daran hindern, die vertraglich vereinbarten Leistungen normal zu erbringen.
9.13. Für den Fall, dass das maßgebliche Recht die Beschränkung oder den Ausschluss bestimmter Schäden im Rahmen dieser AGB nicht zulässt, ist die Haftung von Seedtag auf das nach dem maßgeblichen Recht maximal zulässige Maß beschränkt.
9.14. DIE IN DIESEN AGB ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE VON SEEDTAG GEBOTEN WERDEN. SEEDTAG ÜBERNIMMT INSBESONDERE KEINE GEWÄHR FÜR DIE WIRTSCHAFTLICHKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, VERFÜGBARKEIT ODER EIGNUNG DER LEISTUNGEN, UM DEN ERWARTUNGEN DES KUNDEN ZU ENTSPRECHEN. SEEDTAG BIETET DIE LEISTUNGEN „AS IS“ ODER „WIE SIE SIND“ AN. SOWEIT NACH DEM MAẞGEBLICHEN RECHT ZULÄSSIG, SCHLIEẞT SEEDTAG ALLE AUSDRÜCKLICHEN, GESETZLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. SEEDTAG LEHNT AUSDRÜCKLICH DIE GEWÄHR DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
10. Vertraulichkeit
10. Vertraulichkeit
10.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen (Texte, Bilder, Informationen oder Ausdrücke), die im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien oder während der Verhandlungen auf welche Weise auch immer übermittelt werden und die Tätigkeit der anderen Vertragspartei betreffen, insbesondere unter anderem:
10.2. Als vertrauliche Informationen im Sinne der AGB gelten unter anderem insbesondere alle aus der Erbringung der Leistungen abgeleiteten Aspekte, die es Seedtag oder ihren Kunden ermöglichen, Wettbewerbsvorteile auf dem Markt zu erlangen, und die industrieller, geschäftlicher, technologischer oder vertrieblicher Art sind, sowie das gesamte sich aus der Erbringung der Leistungen ergebende Know-how. Insbesondere alle Aspekte im Zusammenhang mit den AGB und den Bestellungen über technologische Entwicklungen oder Verbesserungen, die bereits patentiert sind oder patentiert werden könnten, Bewertungen der technischen und geschäftlichen Durchführbarkeit der Leistungen, Aspekte im Zusammenhang mit der Verwertung eines Projekts im Rahmen desselben in jeder seiner Formen, des Hintergrunds des Projekts, der für die Nützlichkeit und Anwendung desselben erworbenen Wissens, aufgrund der Erfahrung von Seedtag oder der Erbringung der Leistungen für den Betreiber.
10.3. Die Vertragspartei, der diese vertraulichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder die Zugang zu ihnen hatte, ist verpflichtet, (i) sie vor einer unbefugten Offenlegung oder einem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen und zu bewahren, (ii) sie nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei offenzulegen und an Dritte weiterzugeben und (iii) sie absolut vertraulich zu behandeln.
10.4. Unbeschadet anderer Klauseln bleibt die in dieser Klausel genannte Verpflichtung nach Ablauf dieser AGB für die nach dem maßgeblichen Recht zulässige Höchstdauer in Kraft. Im Falle von Informationen, die nach maßgeblichem Recht als „Geschäftsgeheimnis“ betrachtet werden können, bleibt die Verpflichtung zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit bestehen.
11. Schutz personenbezogener Daten
11. Schutz personenbezogener Daten
11.1. Wenn Seedtag als Folge der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten verarbeiten muss, deren Verantwortlicher der Betreiber ist, wird sie dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 28 DSGVO tun, wobei sie in diesem Fall den Status eines Auftragsverarbeiters hat. Die Beziehung zwischen Seedtag als Auftragsverarbeiter und dem Betreiber als Datenverantwortlicher unterliegt den Bestimmungen der Auftragsverarbeiter-Vereinbarung von Seedtag.
11.2. Wenn Seedtag als Folge der Bereitstellung des Dienstes personenbezogene Daten, für die der Publisher die verantwortliche Stelle ist, für eigene Zwecke und unter Verwendung der wesentlichen Mittel der Verarbeitung verarbeiten muss, wird es dies in seiner Eigenschaft als verantwortliche Stelle tun. In diesem Sinne unterliegt die Beziehung zwischen Seedtag und dem Betreiber den Bestimmungen der Datenverarbeitungs-Vereinbarung von Seedtag.
12. Verschiedenes
12. Verschiedenes
12.1. Einziger Vertrag: Diese AGB und die entsprechenden Bestellungen stellen die gesamten Bedingungen dar, welche die Beziehung zwischen Seedtag und dem Betreiber regeln, und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf diese Beziehung.
12.2. Unabhängigkeit der Vertragsparteien: Die Beziehung zwischen Seedtag und dem Betreiber ist eine handelsrechtliche Beziehung und stellt in keiner Weise ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Gesellschaftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien dar, noch stellt sie ein Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien oder deren Mitgliedern oder irgendeine Form der Vertretung dar.
12.3. Änderungen: Seedtag behält vor, diese AGB zu ändern. In jedem Fall wird Seedtag den Betreiber mindestens 14 (vierzehn) Tage im Voraus informieren, mit Ausnahme für den in § 4 genannten Zweck. In einem solchen Fall kann der Betreiber die AGB vorfristig innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ohne Vertragsstrafe kündigen. Nutzt der Betreiber die Seedtag-Leistungen nach Ablauf dieser Frist weiter, so ist er an die AGB und Bestellungen in der jeweils gültigen Fassung gebunden.
12.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Klauseln dieser AGB vollständig oder teilweise für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und diese bleiben von der Nichtigkeitserklärung unberührt in Kraft.
12.5. Abtretung: Keine der Vertragsparteien darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei die Rechte und Pflichten aus den AGB oder den Bestellungen vollständig oder teilweise an Dritte abtreten oder übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Vertragspartei die AGB, die Bestellungen oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten an eines ihrer Gruppenunternehmen abtreten, vorausgesetzt, dass das die Abtretung erhaltende Unternehmen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den AGB und den Bestellungen weiterhin erfüllen kann; es reicht dazu aus, die andere Vertragspartei schriftlich zu informieren.
12.6. Untervergabe: Seedtag kann die Leistungen vollständig oder teilweise an Subunternehmer vergeben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Einschaltung von sachverständigen Dritten in bestimmten Angelegenheiten zu einer besseren Leistung für den Verlag führen kann, ohne dass der Betreiber dies vorher bewilligt. Die Untervergabe an Dritte durch Seedtag erfolgt in jedem Fall einzig und allein im Interesse der eigentlichen Leistung. Seedtag ist verpflichtet, mit diesen Dritten entsprechende Vereinbarungen zum Schutz vertraulicher Informationen und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffen.
13. Mitteilungen
13. Mitteilungen
13.1. Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien im Rahmen der AGB oder der Bestellungen erfolgen per E-Mail, mit Nachweis der Absendung an die in den jeweiligen Bestellungen angegebenen Adressen.
13.2. Alle Mitteilungen, die an die in den Bestellungen angegebenen Adressen gesandt werden, gelten als ordnungsgemäß zugestellt, es sei denn, der Adressat hat der anderen Partei zuvor per Einschreiben eine Änderung seiner Adresse mitgeteilt.
13.3. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen in dieser Klausel erfolgen Mitteilungen zu Klauseln über Ausschließlichkeit, Laufzeit und vorfristige Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und mit Bestätigung des Inhalts an die in den Bestellungen angegebenen Postanschriften oder nach Wahl der absendenden Vertragspartei über einen Anbieter von Diensten für elektronische Signaturen, der einen Nachweis über den Inhalt und den Eingang der Mitteilung liefert. In jedem Fall sind Kopien dieser Mitteilungen an die E-Mail-Adressen zu senden, die von jeder der Vertragsparteien in den Bestellungen angegeben wurden.
14. Sprache
14. Sprache
Das Original dieser AGB ist in Spanisch verfasst. Im Falle eines Widerspruchs mit einer Version dieser AGB oder eines Teils davon, die in eine andere Sprache (einschließlich Englisch) übersetzt wurde, ist die spanische Fassung dieser AGB maßgebend.
15. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
15. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
15.1. Für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung der AGB oder der Bestellungen ergeben, sowie für die darin nicht geregelten Punkte sind die geltenden spanischen Rechtsvorschriften maßgebend.
15.2. Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich auf ihren eigenen oder einen anderen Gerichtsstand für die Auslegung oder Beilegung von Streitigkeiten, die sich zwischen ihnen aus den vorliegenden AGB oder Bestellungen ergeben können, und vereinbaren, sofern die maßgeblichen Vorschriften dies zulassen, ausdrücklich Madrid (Hauptstadt) als Gerichtsstand.
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